Die Leistung von Grundausbildungen und anderen »langen Diensten«, so nicht bereits vor Studienbeginn geleistet, kollidiert immer mit dem Studium. Nach Gesetz ist es zudem nur in Ausnahmefällen möglich, diese bis nach dem Studium zu verschieben.
Eine Verschiebung kommt deshalb grundsätzlich nur in Frage, um unterjährig eine "bessere" Variante zu belegen (siehe unsere Empfehlungen). Sie müssen diese im Gesuch genau bezeichnen und kurz begründen, wieso sie "besser" ist. Bei mehrteiligen Ausbildungen wird verlangt, dass Sie einen Militär-&-Studienplan für sämtliche Teile, bis zum Abschluss der Ausbildung, aufstellen.
Als Assessment-Student kommen Sie in den Genuss einer Spezialregelung, weil ein Unterbruch generell ausgeschlossen ist. Eine Verschiebung ist auf den nächsten Termin "nach" der Assessment-Stufe (siehe auch unsere Empfehlungen) möglich.
Besondere Einschränkungen
Die Rekrutenschule muss im Kalenderjahr des 26. Geburtstags abgeschlossen werden. Wäre dies nicht mehr möglich, wird eine Verschiebung auf alle Fälle - auch auf Assessment-Stufe - abgelehnt; das Studium muss zwingend verschoben werden!
Eine zuvor fraktionierte Rekrutenschule muss innerhalb von 24 Monaten, eine Weiterausbildung innert dreier Jahre komplettiert werden. Die Reihenfolge und Terminierung der Blöcke ist nicht variabel.
Der Zivildienst sieht einen 'ersten' Einsatz von mind. 54 Tagen im Jahr nach Zulassung und einen 'langen' Einsatz von mind. 180 Tagen (als Ersatz der RS) innert dreier Jahre vor. Diese Fristen können nur in sehr aussergewöhnlichen Fällen erstreckt werden.